klingt wunderbar, vor allem nach einer langen Zeit von Entbehrungen im Pflegealltag.

Seit dem 01.07.2025 gilt für die Verhinderungspflege kein einzelnes Budget mehr. Stattdessen steht für die Finanzierung der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung. Verhinderungspflege ist auf 56 Tage (8 Wochen) für die tageweise Verhinderungspflege jährlich begrenzt. Über die Verhinderungspflege können die Pflegekosten abgerechnet werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten muss man selbst zahlen.
Diese Verhinderungspflege kann u. a. in der privaten Häuslichkeit oder auch in einem der Pflegezimmer der Betreuten Wohnanlagen der VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband Borna e. V. genutzt werden.
Bei Bedarf empfiehlt es sich, die Nutzung der Verhinderungspflege in der Sozialstation der VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband Borna e. V. rechtzeitig anzufragen. Seit vielen Jahren nutzen Angehörige regelmäßig diese Möglichkeit, ihre zu pflegenden Angehörigen in fachgerechte Versorgung zu geben, so dass die eigene Erholung möglich wird. Auch Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder allein ihren Alltag zu Hause bestreiten können, nutzen die Möglichkeiten der Hilfen im Rahmen der Verhinderungspflege.
Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch oder auch per Telefon. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und bitte bleiben Sie Gesund.
VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband Borna e.V.
Grit Donner, Bereichsleiterin Soziale Dienste